Baubranche: Bautipp: Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen kommt 2018
26April 2017
Der Verband Privater Bauherren e.V. teilt aktuell mit, dass die Herausgabe von Bauunterlagen nun geltendes Recht wird. Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts am 01.01.2018 werden Unternehmen dazu verpflichtet, Bauherren die Pläne zu ihrem Neubau auszuhändigen. Bislang lag die Entscheidung bei den Unternehmen, ob sie ihren Auftraggebern die Unterlagen überlassen oder nicht.
Die Bauexperten begrüßen die Gesetzesänderung und bezeichnen die Neuregelung als veritablen Verbraucherbauvertrag. Nach Paragraph 650n BGB haben private Bauherren, die einen Verbrauchervertrag abschließen, zukünftig der Baufirma gegenüber einen Anspruch auf Herstellung und Herausgabe von Unterlagen für ihr Bauprojekt. Dieser Anspruch lässt sich vertraglich weder einschränken noch ausschließen und gilt auch, wenn der Vertrag keine entsprechende Klausel aufweist.
Das neue Bauvertragsrecht ist dem VPB zufolge längst überfällig, da Gerichte bisher nur selten die Ansprüche der Bauherren auf ihre eigenen Unterlagen anerkannt haben. Private Bauherren brauchen aber die Möglichkeit, ihr Bauvorhaben selbst zu kontrollieren und Baudetails zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können.
© Fotolia.de / roxcon
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